AGB
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») bilden in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung integrierenden Bestandteil der jeweiligen Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen und den Verkauf von Produkten durch die ComDataNet AG (nachfolgend «CDN»). Sie kommen zur Anwendung, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur soweit, als sie von CDN ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die AGB sind Bestandteil des Angebots. Der Kunde akzeptiert die AGB durch die Bestellung der Dienstleistung bzw. der Produkte. Sollten zwischen dem Vertrag (inkl. Leistungsbeschrieb) und den AGB Widersprüche bestehen, so ist in erster Linie die im Vertrag und in zweiter Linie die in den AGB enthaltene Regelung massgebend.
2. Zuschläge für Arbeit ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeiten
Zeit | Sonn-/Feiertage | Montag bis Freitag | Samstag |
18.00 bis 23.00 | 100% | 25% | 25% |
23.00 bis 06.00 | 100% | 50% | 50% |
06.00 bis 13.00 | 100% | 0% | 0% |
13.00 bis 18.00 | 100% | 0% | 25% |
3. Preise
Soweit im Vertrag (inkl. allfälligen Preislisten) nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die ausgewiesenen Preise für auftrags- und werkvertragliche Leistungen sowie für Produkte als Festpreise in Schweizer Franken und enthalten die jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuern. Vom Kunden nachträglich gewünschte Zusätze oder Änderungen in der Bestellung sind CDN umgehend mitzuteilen. Allfällige daraus resultierende Kosten werden dem Kunden zu den jeweils offerierten Preisen bzw. nach Aufwand (gem. Ansätzen bei Regiearbeiten) zusätzlich in Rechnung gestellt. Allfällige Kosten für Materialanalysen, Massnahmen und Aufwendungen für die Entsorgung von Altlasten und damit unmittelbar im Zusammenhang stehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Stellt CDN fest, dass die vereinbarte Erbringung einer Dienstleistung oder Produktlieferung Mehrleistungen zur Folge hat, die bei der Erstellung des Angebots nicht bekannt waren oder bekannt sein konnten, informiert CDN den Kunden. CDN ist nicht verpflichtet, diese Mehrleistung zu erbringen, solange dies vom Kunden nicht schriftlich angeordnet wird und sich die Parteien vorab über eine angemessene Entschädigung für die Mehrleis-tung geeignet haben.
4. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
CDN kann ohne Angabe von Gründen vom Kunden Akontooder Teilzahlungen für bisherige sowie Vorauszahlung oder Sicherstellung für zukünftige Leistungen verlangen. Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die bestellten Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus dem Angebot oder den Preislisten. Hat der Kunde bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich begründete Einwände dagegen erhoben, kann CDN dem Kunden eine kurze Nachfrist setzen oder den Vertrag entschädigungslos fristlos auflösen. Die bis dahin von CDN erbrachten Leistungen müssen vollumfänglich beglichen werden. Der Kunde trägt zusätzlich die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten. Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von CDN. Mit der Bestellung erteilt der Kunde CDN das Recht, den Eigentumsvorbehalt im jeweiligen Register einzutragen bzw. das Bauhandwerkerpfandrecht auf Kosten des Kunden anzumelden. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Registrierung des Eigentumsvorbehalts notwendigen Handlungen vorzunehmen. Das Zurückbehalten von Zahlungen bzw. eine Verrechnung durch den Kunden wegen irgendwelcher Gegenansprüche sind ausgeschlossen.
5. Lieferverzug und Haftung
Der Kunde hat die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit CDN ihre Leistungen (insbesondere die Lieferung und Montage) ungehindert erbringen kann. Allfällige durch den Kunden zu verantwortende Verzögerungen bzw. daraus entstandene Mehrkosten gehen entsprechend zu Lasten des Kunden. CDN übernimmt keine Haftung für verspätete Produktlieferungen, sofern die Verspätung durch einen Dritten oder höhere Gewalt (wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Streik oder unvorhergesehene behördliche Restriktionen) verursacht wurde. Der Kunde sorgt dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, für die er mit CDN einen Vertrag abgeschlossen hat, gesetzes- und vertragsgemäss genutzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, zumutbare und geeignete Vorkehrungen zu treffen, um allfällige Schäden zu verhindern. CDN steht gegenüber dem Kunden für die sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen ein. CDN haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Weitergehende Haftungsansprüche, insbesondere Forderungen aus indirekten Schäden oder Folgeschäden (wie z.B. Ausfälle wegen Betriebsunterbruch, entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter gegenüber dem Kunden), sind − soweit gesetzlich zulässig − ausgeschlossen. Der Kunde stellt CDN die zur Vertragserfüllung erforderliche Dokumentation (insbesondere erforderliche aktuelle Pläne über bestehende Installationen) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. CDN haftet nicht für Schäden an bestehenden, verdeckten und in Plänen nicht eingezeichneten Leitungen. Insbesondere bei Bohrarbeiten und Durchbrüchen lehnt CDN jede Haftung für Beschädigungen an bestehenden verdeckten Leitungen ab, von denen sie keine Kenntnis hatte oder haben konnte.
6. Garantie
Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, wird für Installationsarbeiten eine Garantie von zwei Jahren ab Inbetriebnahme gewährt. Mängel, die innerhalb dieser Frist auftreten und nachweisbar auf fehlerhafte Ausführung zurückzuführen sind, werden von CDN auf eigene Rechnung behoben. Für Produkte (zum Beispiel Geräte, Apparate) und Materiallieferungen gilt hingegen ausschliesslich die Garantie des Hersteller- oder Lieferunternehmens. Allfällige Garantieansprüche sind folglich direkt an den Hersteller bzw. Lieferanten zu richten. Entsprechende Ausführungsarbeiten sind in der Garantie nicht enthalten und separat zu entschädigen. Bei unsachgemässem Gebrauch des gelieferten Produkts oder Eingriff in die Anlage sowie bei Elementarschäden entfällt der Garantieanspruch.
7. Kundendaten
Kundendaten, die CDN im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der jeweiligen vertraglichen Beziehung erhoben oder zugänglich gemacht wurden, werden vertraulich behandelt und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und genutzt. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
8. Geistiges Eigentum
Der Kunde erwirbt das nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte in dem in den Vertragsdokumenten vereinbarten Umfang. Alle bei der Vertragserfüllung (insbesondere Erbringung von Dienstleistungen, Herstellung von Produkten) entstandenen Schutzrechte verbleiben bei CDN.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist Altdorf, Schweiz
ComDataNet AG
Geschäftsleitung
Altdorf, 01.05.2022